Die Benotung wirkt auf den ersten Blick etwas kompliziert, da sowohl deutsche als auch französische Richtlinien gelten. In der Praxis gewöhnen sich die Schülerinnen und Schüler aber sehr schnell an die beiden Systeme.
In den Klassen 5 - 9 ist Grundlage der Benotung die deutsche Notenskala von 1 bis 6. In diesen Klassen gilt die Berliner Versetzungsordnung des Gymnasiums für alle Schüler. Eine Umrechnungstabelle ermöglicht jederzeit die deutschen Noten in französische von 20 bis 0 zu übertragen.
Ab Klasse 10 gelten entsprechend der Verwaltungszugehörigkeit jeweils die deutsche oder die französische Versetzungsverordnung. Für Schülerinnen und Schüler, die den Mittleren Schulabschluss erworben haben, gibt es (zusätzlich zu ihrem französischen Zeugnis) ein deutsches MSA-Zeugnis am Ende der 10. Klasse.
In der 11. Jahrgangsstufe (Première) und in der 12. (Terminale) bekommen alle Schülerinnen und Schüler französische Noten (und französische Zeugnisse). Die Schülerinnen und Schüler, die neben dem französischen Baccalauréat das Berliner Abitur vorbereiten, erhalten zusätzlich - entsprechend der Berliner Verordnung über die gymnasiale Oberstufe - deutsche Noten mit Gewichtung, die in Punkten von 15 bis 0 ausgedrückt werden. Für diese Schülerinnen und Schüler gibt es auch jedes Halbjahr noch ein deutsches Zeugnis.