Schulordnung

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Gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 6. November 2001, angepasst an das Schulgesetz vom 26. Januar 2004 und zuletzt geändert durch Beschluss der Schulkonferenz vom 22. November 2006, vom 13. November 2008, vom 19. April 2010, vom 25. Mai 2011, vom 15. April 2013, vom 24. Februar 2014, vom 24. Februar 2015, vom 25. Juni 2018 und vom 18. März 2019.

Diese Regeln, die vom Schulrat beschlossen wurden, regeln das Leben der Schulgemeinschaft, die sich aus allen Mitarbeitern, Eltern und Schülern zusammensetzt.

Das FG in Berlin nimmt Schüler von der 5. Klasse bis zur 12. Klasse im Rahmen der Prinzipien, Werte und Referenztexte der „Agence pour l’Enseignement Français à l’Etranger“, des französischen nationalen Bildungssystems und des Berliner Schulgesetzes auf.

Die vorliegenden Regeln und Vorschriften geben den Rahmen der Arbeit vor, legen die Regeln der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren fest und organisieren das Leben des Schülers in der Schule. Die internen Regelungen stehen daher im Einklang mit der Verfassung und den Gesetzen der Französischen Republik, der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte sowie der Erklärung der Rechte des Kindes.

Dieses Lernen findet unter dem Wohlwollen des pädagogischen Teams und in einer Schule statt, in der die Freiheit jedes Einzelnen nur durch den Respekt vor der Freiheit der anderen, durch die Erfordernisse der Erziehung, der Arbeit und der Sicherheit, in einem Geist der Neutralität, des Säkularismus und des Pluralismus begrenzt wird. Respekt vor anderen, Wertschätzung des Einzelnen, Toleranz und Vertrauen in die Fähigkeit jedes Einzelnen, sich weiterzuentwickeln, sind die grundlegenden humanistischen Werte, die die Schulgemeinschaft bestimmen.

Neben den Regeln des Gemeinschaftslebens ist der Respekt vor den Räumlichkeiten und der zur Verfügung gestellten Ausstattung wesentlich, um die Lebensqualität, die Arbeitsbedingungen und die Entwicklung jedes Einzelnen zu fördern.
Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft ist verpflichtet, diese Regeln zu respektieren. Die Einschreibung oder Wiedereinschreibung eines Schülers am FG setzt die uneingeschränkte Einhaltung dieser Regeln voraus.

Gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 14. November 2019.