Verabschiedet von der Schulkonferenz am 29. April 2014 und von der Gesamtkonferenz am 12. Mai 2014
l. Préambule
Das Französische Gymnasium Berlin (FG) ist eine Schulgemeinschaft ohne Unterscheidung nach Nationalität, die auf Toleranz und Respekt basiert. Jeder soll hier die Möglichkeit finden, sich in einem internationalen Umfeld verantwortungsbewusst zu entfalten. In diesem Lebensraum werden die Regeln des Zusammenlebens durch die Schulordnung festgelegt (geändert am 24. Februar 2014), die vom Schulrat verabschiedet wurde und auf der Website des FG einsehbar ist. Die Charta gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (Schüler, Lehrer, Schulleitung, Sekretariat und Schulsozialarbeit). Alle sind den Prinzipien gegenseitigen Respekts, Engagements und Verantwortung verpflichtet. Jeder soll tolerant sein und Offenheit gegenüber anderen sowie verschiedenen Kulturen, Religionen und Nationalitäten zeigen. Alle bemühen sich, das Leben am Gymnasium nach demokratischen Prinzipien zu gestalten. Jeder ist sich bewusst, dass Rechte nur durch die Annahme von Pflichten in Anspruch genommen werden können.
II. Allgemeines Verhalten
- Alle bemühen sich, ein tägliches Lebensumfeld zu schaffen, das auf Respekt und Vertrauen basiert.
- Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat das Recht, höflich und sachlich Kritik zu äußern, die niemals herabwürdigend oder beleidigend sein darf.
Jeder hat das Recht :
– in einer gewaltfreien Schule zu leben,
– keine körperlichen und/oder psychischen Übergriffe zu erleiden,
– von allen respektiert zu werden,
– im Konfliktfall Unterstützung zu erhalten,
– fair behandelt zu werden.
Deshalb haben wir die Pflicht:
– uns gegenseitig zu respektieren,
– respektvoll und höflich miteinander zu sprechen,
– die Freiheit und Würde anderer nicht zu verletzen,
– niemanden körperlich oder psychisch zu verletzen oder anzugreifen,
– Konflikte zu vermeiden und entstehende Konflikte zu entschärfen,
– Hilfe und Unterstützung zu leisten und nicht wegzusehen.
III. Verhalten im Unterricht
- Schüler und Lehrer sollen sich gewissenhaft auf den Unterricht vorbereiten, um den Lernprozess zu fördern und eine angenehme Arbeitsatmosphäre zu schaffen.
- Der Erfolg und das Wohlbefinden der Schüler stehen im Mittelpunkt aller Bemühungen.
Jeder hat das Recht:
– auf einen vielfältigen und qualitativ hochwertigen Unterricht,
– auf eine angenehme und motivierende Arbeitsatmosphäre,
– auf faire und wertschätzende Behandlung,
– auf Meinungsfreiheit,
– auf transparente Noten und Bewertungen,
– auf Berücksichtigung der Arbeitsbelastung aller Beteiligten.
Deshalb haben wir die Pflicht:
– pünktlich zu sein und die Pausenzeiten einzuhalten,
– mit geeignetem Material und angemessener Kleidung zum Unterricht zu erscheinen,
– die Unterrichtsinhalte gut vorzubereiten und die geforderten Aufgaben zu erledigen,
– die Meinung anderer zu respektieren,
– keine verletzende Kritik zu äußern.
IV. Leben am Gymnasium
- Jeder kann durch schulisches und außerschulisches Engagement zum allgemeinen Klima beitragen.
- Es liegt im Interesse aller, unser Gymnasium, in dem wir einen großen Teil unserer Zeit verbringen, zu achten und nicht absichtlich oder aus Nachlässigkeit zu beschädigen.
- Die Ausstattung und das Material des Gymnasiums gehören allen gleichermaßen, daher ist jeder dafür verantwortlich, dass sie nicht beschädigt werden.
- Die Klassenstunde ist besonders wichtig für die praktische Umsetzung dieser Prinzipien im Alltag.
Jeder hat das Recht:
– an verschiedenen künstlerischen, wissenschaftlichen und sportlichen Aktivitäten teilzunehmen,
– seine Talente zu entdecken und zu entwickeln,
– seinen Klassenraum schön zu gestalten,
– auf eine saubere Schule und einen sauberen Klassenraum,
– auf saubere Toiletten, die den Hygieneanforderungen entsprechen,
– auf intakte Ausstattung und geeignetes Schulmaterial.
Deshalb haben wir die Pflicht:
– unsere Abfälle in die Mülleimer zu werfen,
– Müll in unserem Klassenraum aufzusammeln,
– jeden genutzten Raum sauber und ordentlich zu hinterlassen,
– die Toiletten sauber und in gutem Zustand zu hinterlassen,
– weder Strom noch Wasser zu verschwenden,
– Grünflächen, Arbeits- und Freizeitbereiche zu respektieren,
– die Ausstattung und das Material der Schule nicht zu beschädigen,
– selbst verursachte Schäden zu reparieren.
Vergessen wir nicht, dass das schlechte Verhalten einer Person die Rechte und Freiheiten anderer einschränkt!